Rechtsanwalt
                                                                                  Dirk Hundertmark

Mein Honorar

Vergütungsvereinbarung

Eine erste Kontaktaufnahme ist für Sie gebührenfrei! 

Ein solches Kontaktgespräch stellt jedoch keine Erstberatung dar, sondern dient der Abklärung der Einzelheiten eines Auftrages und der Klärung der Kostenfrage und des Kostenträgers.

Die Höhe meiner anwaltlichen Vergütung ergibt sich in gerichtlichen Angelegenheiten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder in aussergerichtlichen Beratungen und Vertretungen aus einer zwischen uns zu treffenden Vergütungsvereinbarung, wodurch starre gesetzliche Regelungen vermieden und flexible und faire Regelungen getroffen werden können. 

Derartige Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren fast immer möglich und sollte unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers getroffen werden.

Soweit es angemessen erscheint, bin ich gerne bereit Zeit- und Pauschalhonorarvereinbarungen zu treffen und / oder nach Stundensätzen abzurchnen.

Mein Mindeststundensatz in einfachen Angelegenheiten beträgt 160 EURO und wird im 10 Minutentakt abgerechnet.

Für aussergerichtliche Inkassodienstleistungen kann auch ein Erfolgshonorar in Verbindung mit einer Pauschale vereinbart werden.





Sprechen Sie mich hierzu gerne unverbindlich an!

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